Organe des Landes-Kanu-Verbandes Brandenburg

Der Verbandstag

Der Verbandstag ist das oberste Organ des LKV. Alle vier Jahre wird ein ordentlicher Landessporttag schriftlich durch den Präsidenten/die Präsidentin einberufen. Wenn er zusammentritt, prüft er z.B. die erledigten Aufgaben des Präsidiums und der Geschäftsstelle im Vorjahr. Während der Tagung trifft er in vielen Angelegenheiten Entscheidungen und fasst Beschlüsse, welche die Satzung bzw. die Arbeit der nächsten Jahre betreffen. Zudem wählt der Verbandstag das Präsidium für die kommenden vier Jahre und bestätigt eingesetzte Fachwarte sowie Referenten.
Der Verbandstag setzt sich zusammen aus Delegierten der Mitglieder, dem Vertreter der Einzelmitglieder, dem Vertreter der außerordentlichen Mitglieder, dem Präsidium, dem 2. Jugendwart, dem Jugendsprecher sowie den Fachwarten und Referenten des Verbandes.

Der Verbandsausschuss

Der ordentliche Verbandsausschuss tritt jährlich zwischen den Verbandstagen zusammen und muss schriftlich von dem Präsidenten/der Präsidentin einberufen werden.
Er ist mit der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Weiterhin gehört es auch zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung, über den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie über den Haushaltsplan des kommenden Jahres zu entscheiden.
Der Verbandstag setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Mitgliedsvereine, dem Vertreter der Einzelmitglieder, dem Vertreter der außerordentlichen Mitglieder, den Präsidiumsmitgliedern, dem 2. Jugendwart und dem Jugendsprecher, sowie den Fach- und Sportwarten und Referenten. Außer beim Präsidium besteht Vertretungsrecht.

Das Präsidium

Das Präsidium führt den Landes-Kanu-Verband und setzt die Beschlüsse des Verbandstages und des Verbandsausschusses um. Es besteht aus mindestens sechs Personen und ist ehrenamtlich tätig. Es wird für eine Dauer von vier Jahren gewählt.
Das Präsidium setzt sich zusammen aus:

  • dem Präsidenten/der Präsidentin,
  • dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin Olympischer Wettkampfsport,
  • dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin Freizeit- und Kanuwandersport,
  • dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin Breitensport und Verbandsentwicklung,
  • dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin,
  • dem 1. Jugendwart/der 1. Jugendwartin.