Bedingungen
(Auszug aus der Wandersportordnung des DKV)
Stand: Dezember 2009
1. Auszeichnungen des DKV
1.3. Globus-Abzeichen
Kanu-Wandersportler, die eine Leistung von 40.000 km nachweisen, können das DKV-Globus-Abzeichen erwerben.
Gewertet werden dabei alle Kilometer, die ab dem 7. Lebensjahr gepaddelt wurden.
Die Beantragung des Abzeichens erfolgt analog der Organisation des Erwerbs der WFA (vgl. unten Ziffer 1.1.14.).
Das Abzeichen kann nur einmal erworben werden.
1.1.14. Kilometer
Es werden alle gefahrenen Kilometer (siehe Punkte 1.1.9. und 1.1.10.) gewertet.
Die Kilometer der Fahrtenstrecken sind anhand der vom DKV herausgegebenen Flussführer und -karten zu berechnen. Sofern solche nicht vorhanden sind, müssen die Fahrtstrecken nach amtlichen Karten oder anhand der am Gewässer vorhandenen Kilometrierung ermittelt werden.
Weichen die Angaben der einzelnen Flussstrecken voneinander ab, so wird im Zweifelsfall diejenige herangezogen, die zum Zeitpunkt der Fahrt gültig war.
Ergeben sich hierbei Unterschiede, so gilt der zuletzt aufgelegte Flussführer.
1.1.9. Boote
Gewertet werden nur Fahrten in für den Kanusport typischen Booten.
1.1.10. Fahrten
Fahrten mit Motorkraft und im Schlepp werden nicht gewertet.
Die Benutzung eines Segels ist zulässig. Fahrten auf zum Zeitpunkt der Befahrung gesperrten Gewässern werden nicht gewertet.