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Wanderfahrerabzeichen des Deutschen Kanu-Verbandes e. V.

Bedingungen für Erwachsene

(Auszug aus der Wandersportordnung des DKV)

1. Auszeichnungen des DKV

1.1. DKV-Wanderfahrerabzeichen (für erw. Mitglieder)

1.1.1. Grundsätzliche Bestimmungen


Das Wanderfahrerabzeichen (WFA) des DKV kann in den Stufen Bronze, Silber, Gold und Gold-Sonderstufe erworben werden.

1.1.2. WFA in Bronze

Gewertet werden jeweils die Leistungen eines Kanusportjahres (01.10. bis 30.09. des Folgejahres)

1.1.2.1. km-Leistungen

Die Bewerber müssen folgende Gesamt-km-Leistungen nachweisen

 

km

Damen

mind. 500

Damen (Behinderte)

mind. 400

Herren

mind. 600

Herren (Behinderte)

mind. 500


1.1.2.2. Gemeinschaftsfahrten

Die Bewerber müssen die Teilnahme an einer Gemeinschaftsfahrt i.S. von Ziffer 1.1.15 nachweisen.

1.1.3. WFA in Silber

Wertungszeitraum unbegrenzt.

1.1.3.1. km-Leistungen

Die Bewerber müssen folgende Gesamt-km-Leistungen nachweisen: 

 

km

Damen

mind. 3.200

Damen (Behinderte)

mind. 2.400

Herren

mind. 4.000

Herren (Behinderte)

mind. 3.200


1.1.3.2. Gemeinschaftsfahrten

Die Bewerber müssen die Teilnahme an 5 verschiedenen Gemeinschaftsfahrten i.S.v. Ziffer 1.1.15. nachweisen, wovon 2 der Gemeinschaftsfahrten unterschiedliche, in Ziffer 1.1.15. aufgeführte Kriterien erfüllen müssen.

1.1.3.3. Schulungen

Die Bewerber müssen die Teilnahme an einem DKV-Ökologie-Kurs (Gewässerschutz) und einem DKV-Sicherheits-Kurs nachweisen.

1.1.4. WFA in Gold

Wertungszeitraum unbegrenzt.

1.1.4.1 km-Leistungen

 

km

Damen

mind. 6.400

Damen (Behinderte)

mind. 4.800

Herren

mind. 8.000

Herren (Behinderte)

mind. 6.400


1.1.4.2. Gemeinschaftsfahrten

Die Bewerber müssen die Teilnahme an 10 verschiedenen Gemeinschaftsfahrten i.S.v. Ziffer 1.1.15. nachweisen, wovon 3 der Gemeinschaftsfahrten unterschiedliche, in Ziffer 1.1.15. aufgeführte Kriterien erfüllen müssen.

1.1.4.3. Schulungen

Der Bewerber muss die Teilnahme an einem DKV-Ökologie-Kurs (Gewässerschutz) und einem DKV-Sicherheits-Kurs nachweisen.

1.1.5. Sonderstufen des WFA in Gold

Nach dem Erwerb des WFA in Gold müssen in weiteren Jahren die Bedingungen für das WFA in Bronze (siehe 1.1.2.) wie folgt erfüllt werden (das Jahr der Erfüllung der Bedingungen für das goldene WFA zählt hierbei nicht mit):

Sonderstufe „5"

5-malige Wiederholung

Sonderstufe „10"

10-malige Wiederholung

Sonderstufe „15"

15-malige Wiederholung

 usw.


1.1.6. Form des Abzeichens

Das WFA wird als Anstecknadel ausgegeben, dazu können Tuchabzeichen bezogen werden.
Für das WFA in Gold und Gold-Sonderstufe wird zusätzlich eine Urkunde
ausgestellt.

1.1.7. Finanzierung

Die Kosten für die Anstecknadeln und Urkunden in Gold und Gold-Sonderstufen trägt der DKV. Die Kosten für die Anstecknadeln in Silber und Bronze regeln die jeweiligen Landesverbände. Die Kosten für die Tuchabzeichen werden beim Bezug berechnet.

1.1.8. Teilnehmerkreis

Das WFA können erwerben:

- Mitglieder des DKV
- Mitglieder ausländischer Kanuverbände, wenn dieser Verband Mitglied der ICF ist und die Leistungen überwiegend im Bereich des DKV erbracht wurden.

Gewertet werden nur die Leistungen, die in Kanusportjahren (siehe 1.1.2.) erfüllt wurden, in denen der Bewerber am 1. Oktober 18 Jahre alt ist. Die für das Schüler- und Jugend-WFA erbrachten Leistungen werden nicht gewertet.

1.1.9. Boote

Gewertet werden nur Fahrten in für den Kanusport typischen Booten.

1.1.10. Fahrten

Fahrten mit Motorkraft und im Schlepp werden nicht gewertet.

Die Benutzung eines Segels ist zulässig. Fahrten auf zum Zeitpunkt der Befahrung gesperrten Gewässern werden nicht gewertet.

1.1.11. Fahrtenbuch

Die Fahrten sind durch das Führen eines Fahrtenbuches des DKV nachzuweisen.
In das Fahrtenbuch sind einzutragen: Datum, Gewässer, die Fahrtstrecke mit Anfangs- und Endpunkt sowie die zurückgelegten Kilometer.

1.1.12. Bestätigung

Die Eintragungen in das Fahrtenbuch müssen vom Verein (bei Einzelmitgliedern vom dafür zuständigen Beauftragten des LKV) anschließend bestätigt werden und sind dem LKV bzw. dessen Beauftragten zur Gegenbestätigung jährlich vorzulegen.

1.1.13. Organisation des Erwerbs

Bewerber um die Stufen Bronze und Silber beantragen das Abzeichen in der vom jeweiligen LKV vorgesehenen Form über den Verein beim dafür zuständigen Beauftragten des LKV. Bewerber um die Stufe Gold und Gold-Sonderstufe benutzen dafür die vorgesehenen Vordrucke des DKV und beantragen die jeweilige Stufe über den Verein ebenfalls beim zuständigen Beauftragten des LKV.

(Die Vordrucke des DKV stehen hier zum Download zur Verfügung.)

Die persönlichen Fahrtenbücher sind dabei mit einzureichen.

Der Beauftragte des LKV bestätigt auf den Vordrucken, dass die Bedingungen erfüllt sind und sendet die Originalunterlagen an den DKV-Referenten für die Wanderfahrtenwettbewerbe.

Teilnehmer, welche die Bedingungen erfüllt haben, erhalten das entsprechende WFA über ihre zuständigen LKV bzw. deren Beauftragte (Referenten usw.).

Diese fordern die für ihren Bereich benötigten DKV-WFA aller Stufen bei der DKV-Geschäftsstelle schriftlich an.

Anmerkung:

Bestellungen die nicht von den LKV bzw. deren Beauftragten erfolgen, werden nur ausgeliefert, wenn die Bestätigung über den Erwerb (pers. Fahrtenbuch, Urkunde) des betreffenden WFA vorgelegt wird.

Strittige Fälle entscheidet der DKV-Vizepräsident Freizeitsport unter Beteiligung des DKV-Referenten für die Wanderfahrtenwettbewerbe. Im Übrigen gilt die DKV-Sport- und Rechtsordnung.

1.1.14. Kilometer

Es werden alle gefahrenen Kilometer (siehe Punkte 1.1.9. und 1.1.10.) gewertet.

Die Kilometer der Fahrtenstrecken sind anhand der vom DKV herausgegebenen Flussführer und -karten zu berechnen. Sofern solche nicht vorhanden sind, müssen die Fahrtstrecken nach amtlichen Karten oder anhand der am Gewässer vorhandenen Kilometrierung ermittelt werden.

Weichen die Angaben der einzelnen Flussstrecken voneinander ab, so wird im Zweifelsfall diejenige herangezogen, die zum Zeitpunkt der Fahrt gültig war.

Ergeben sich hierbei Unterschiede, so gilt der zuletzt aufgelegte Flussführer.

1.1.15. Gemeinschaftsfahrten

Gemeinschaftsfahrten i.S. dieser Bestimmungen sind die im Sportprogramm des DKV ausgeschriebenen Fahrten. Sie dürfen sich nicht wiederholen, d.h. die gleiche Veranstaltung darf bei der Antragstellung nicht ein zweites Mal angegeben werden, sofern sie auf dem gleichen Gewässer bzw. Gewässertyp stattgefunden haben.

Die LKV bieten Fahrten an, die die folgenden Kriterien erfüllen:

1. Großgewässer
2. Seengewässer
3. Ströme
4. Nicht schiffbare Gewässer
5. Wildwasser

Anmerkung:

Unter Großgewässern sind z.B. zu verstehen die Nord- und Ostseeküste, Boddengewässer und der Bodensee.

Unter Seegewässerfahrten werden Fahrten auf Seen bzw. Seenlandschaften verstanden. Als Beispiel sind hier aufzuführen der Edersee oder die Seenplatte Mecklenburgs.

Ströme sind die großen Flüsse wie Rhein, Weser, Donau und Elbe sowie alle übrigen Bundeswasserstraßen.

Wildwasser betrifft alle Gewässer ab Wildwasser der Stufe I.

Schließlich sind unter nichtschiffbaren Gewässern alle übrigen von Kanuwanderern genutzten Flüsse zu verstehen.

1.1.16. Behinderte

Behinderte haben die Anerkennung mindestens 50 %-iger Behinderteneigenschaft nachzuweisen.

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